Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Verleih von Boards, Paddel und Zubehör sowie für die Teilnahme an den Kursen von Jena Stand Up Paddling gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Die AGB sind vor Ort von jedem
Paddelgast einmal pro Saison zu unterschreiben.
Eltern unterschreiben und haften für Ihre Kinder.
Hier kann das jeweilige Formular vorab heruntergeladen werden, gerade Gruppen
können so vorab schonmal unterschreiben:
AGB Jena Stand Up Paddling
1. Kursteilnehmer und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede
Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den
SUP-Sport (Stand-UP-Paddling, Stehpaddeln) ohne Gefahr für sich und andere
auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen SUP-Kursen ist die Fähigkeit,mindestens
10 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Ist dies
nicht der Fall, übernimmt der Vermieter für daraus entstehende Schäden keine
Haftung. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters erforderlich.
2. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
2.1 Den Anweisungen des
Ausbilders/Verleihers ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu
sichern. Bei Sturmwarnung und Gewitter
ist umgehend die Verleihstation anzupaddeln und das Material zurückzugeben.
2.2. Der Vermieter ist bei einer die Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund
der Wetterlage (Sturm, Unwetter, starker Nebel u. ä.) berechtigt, Touren und
Trainings abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf
Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Der Mieter
hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage die ihm
überlassene Mietsache innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.
3. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft
des SUP-Materials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Der
Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln.
Schäden und Verschmutzungen, die der Mieter bei Benutzung verursacht hat, werden
auf dessen Kosten entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der
Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter dem
Vermieter dieMietsache vollständig und persönlich zurückzugeben. Im
Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet,
entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
4. Haftung
4.1. Der Vermieter haftet als Schulungscenter nicht für Körper- und
Personenschäden des Mieters, außer im Fall von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für
sonstige Schäden des Mieters haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
4.2. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen und Garderobe wird keinerlei
Haftung seitens des Vermieters übernommen.
4.3. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von
Unfällen frei, sofern der Mieter diese Unfälle vorsätzlich oder fahrlässig
verursacht hat. Außerdem stellt der Mieter den Vermieter von sämtlichen
Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen
Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn
oder eine dritte Person frei.
4.4. Der Mieter übernimmt nach Übergabe der Mietsache die Haftung für diese und
ist dem Vermieter für Materialschäden bei vorsätzlichem und fahrlässigem
Verhalten ersatzpflichtig. Unterzeichnet der Mieter für mehrere Teilnehmer, so
bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet
er gegenüber dem Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften für die anderen
Teilnehmer mit.
Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsache haften Mieter und ggfs.
Benutzer als Gesamtschuldner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
5. Verhaltenspflichten /
Befahrungsregeln
5.1 Fahrverbote und private Gebote in
Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke oder Vogel-/Fischschutzgebieten
sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind teilweise in
privatem Besitz und dürfen nicht betreten werden. Während des
„Stand-Up-Paddlings“ dürfen die Boards nur an öffentlichen Rastplätzen
verlassen werden.
5.2 Der Konsum von Alkohol, Tabakwaren und Narkotika jedweder Art ist während
des Paddelns untersagt.
6. Stornierungsbedingungen
Für Reservierungen/Buchungen gilt: Bei
Dauerregen oder Sturm sagen WIR ab (in der Regel einen Tag vorher per Mail oder
per SMS) und dem Paddelgast entstehen KEINE Kosten. Daher brauchen wir eine
Mobilnummer des Ansprechpartners. Paddelgäste können dann für das Angebot (ob
Verleih oder Kurs) einen neuen Termin wählen oder erhalten einen Gutschein.
Für den Fall dass der Paddelgast oder die Gruppe oder einzelne Teilnehmer der Gruppe trotz Wetterfreigabe unsererseits aus unvorhergesehenen Gründen stornieren, gelten die nachfolgenden Rücktrittskosten.
- bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Rücktrittskosten
- 9-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Gesamtpreises
- ab 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtantritt 100%
Die Stornierung der Veranstaltung bitte
schriftlich via Email.
!! Wer kurzfristig storniert, d.h. ab 1 Tag vor Veranstaltung muss
zusätzlich eine SMS senden !!
Um Stornokosten zu vermeiden, finden wir gerne bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin einen möglichen Ersatztermin.
7. Bergung der Mietsache
7.1 Treten unvorhergesehene Umstände
ein, die eine rechtzeitige Rückgabe der Mietsache unmöglich machen, so ist der
Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, damit
eine einfache und kostengünstige Lösung herbeigeführt werden kann. Sieht sich
der Vermieter zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen
Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder
teilweise zurückzuholen, auch wenn dies nicht Teil der getroffenen Vereinbarung
war, so trägt Mieter die Kosten für die damit verbundenen Maßnahmen gemäß
nachfolgenden Tarifs, wenn er die kostenauslösenden Maßnahmen vorwerfbar
verursacht hat.
7.2 Für Bergung etc. der Mietsache werden pro Stunde € 70,- und für das
Fahrzeug pro Kilometer € 2,- zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet.
Der Ersatz möglicher Materialschäden richtet sich nach Ziffer 4. dieser
Vereinbarung.
8. Unwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch
eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen
Willen der Vertragsparteien am Nächsten kommt.
9. Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand
und Erfüllungsort sind Eibelstadt.